FAQ - Kommerzielle Kommunikation

03.09. Was ist in einer Nachrichtensendung bzw. Sendung zur politischen Information erlaubt/verboten?

Eine Nachrichtensendung bzw. Sendung zur politischen Information darf durch Werbung unterbrochen werden, wenn eine Mindestdauer von 30 Minuten vorliegt.

Verboten sind allerdings

  • Sponsoring (§ 37 Abs. 4 AMD-G und § 19 Abs. 5 lit. e PrR-G) und
  • Produktplatzierung – mit Ausnahme der Produktionshilfe im Privatrundfunk (§ 38 Abs. 1 und 2 AMD-G)

Für den ORF gelten zum Teil strengere Bestimmungen (vgl. § 16 Abs. 1 und 2 ORF-G, § 17 Abs. 3 ORF-G).

V.1.0. (02.10.2017)