FAQ - Kommerzielle Kommunikation
Frage: | 03.07. Förderung rechtswidriger Praktiken / Schutz der Interessen der Verbraucher |
Antwort: | Kommerzielle Kommunikation darf weder rechtswidrige Praktiken fördern noch den Interessen der Verbraucher schaden. Beispiele wären etwa die Bewerbung illegalen Glücksspiels oder von Veranlagungsformen nach dem Schneeball-/Pyramidensystem. § 31 Abs. 3 Z 5 und 6 AMD-G V.1.0. (02.10.2017)
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