FAQ - Kommerzielle Kommunikation

03.05. Förderung von Verhaltensweisen, die Gesundheit oder Sicherheit gefährden, oder den Umweltschutz in hohem Maße gefährden

Kommerzielle Kommunikation darf Verhaltensweisen, die die Gesundheit oder die Sicherheit gefährden bzw. den Umweltschutz in hohem Maße gefährden, nicht fördern.

§ 31 Abs. 3 Z 3 und 4 AMD-G
§ 13 Abs. 3 Z 3 und 4 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)