FAQ - Kommerzielle Kommunikation
Frage: | 03.05. Förderung von Verhaltensweisen, die Gesundheit oder Sicherheit gefährden, oder den Umweltschutz in hohem Maße gefährden |
Antwort: | Kommerzielle Kommunikation darf Verhaltensweisen, die die Gesundheit oder die Sicherheit gefährden bzw. den Umweltschutz in hohem Maße gefährden, nicht fördern. § 31 Abs. 3 Z 3 und 4 AMD-G V.1.0. (02.10.2017)
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