FAQ - Kommerzielle Kommunikation
Frage: | 03.03. Ist kommerzielle Kommunikation für Arzneimittel erlaubt? |
Antwort: | Kommerzielle Kommunikation für Arzneimittel ist grundsätzlich erlaubt. Es gilt jedoch ein Verbot kommerzieller Kommunikation für ärztlich verschreibungspflichtige Medikamente sowie therapeutische Behandlungen. § 34 AMD-G Neben der Zuständigkeit der KommAustria besteht außerdem jene des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen nach den Bestimmungen des V. Abschnitts des Arzneimittelgesetzes. V.1.0. (02.10.2017)
|