FAQ - Kommerzielle Kommunikation

03.02. Darf eine E-Zigarette beworben werden?

Es gilt ein Werbeverbot, das sich aus dem Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz ergibt.

Grundsätzlich ist für den Vollzug dieses Verbots die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.

V.1.0. (02.10.2017)