FAQ - Kommerzielle Kommunikation
Frage: | 02.11. Wie ist Teleshopping zu trennen bzw. zu kennzeichnen? |
Antwort: | Teleshopping muss durch optische, akustische oder räumliche Mittel eindeutig von anderen Sendungs- und Programmteilen getrennt sein. Handelt es sich um ein Teleshopping-Fenster (Mindestdauer 15 Minuten ohne Unterbrechung) ist zusätzlich eine optische und akustische Kennzeichnung, etwa durch eine akustische Ankündigung und die laufende Einblendung des Schriftzugs „Teleshopping“, erforderlich. § 43 Abs. 2 AMD-G V.1.0. (02.10.2017)
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