FAQ - Kommerzielle Kommunikation

02.03. Was ist ein Werbetrennmittel?

Ein Werbetrennmittel soll Werbung eindeutig von anderen Programm- und Sendungsteilen abgrenzen.

Im Radio wäre ein geeignetes Werbetrennmittel z.B. eine durchgehend verwendete und von einem durchschnittlichen Zuhörer auch deutlich wahrnehmbare Geräuschfolge (sog. „Pling“).

Im Fernsehen wäre ein solches Werbetrennmittel z.B. ein Bild oder eine Bildfolge mit einem Schriftzug „Werbung“ (typischerweise am Beginn der Werbung), das Senderlogo (typischerweise am Ende der Werbung) oder ein Split-Screen.

Entscheidend ist die durchgehende und einheitliche Verwendung der zum Einsatz kommenden Trennelemente. Sobald verschiedene Werbetrennmittel zu verschiedenen Zwecken vermischt werden, verlieren diese ihre rechtliche Eignung als eindeutiger Trenner (z.B. Ausstrahlung des Senderlogos oder des akustischen Trennelements während eines Werbeblocks und an dessen Ende).

Auch ein zulässiges Werbetrennmittel stellt die allgemein bekannte Signation der nachfolgenden Sendung dar, die den Wiederbeginn des Programms ankündigt (z.B. die Signation einer Nachrichtensendung). Auch die Ansage des Sendernamens bzw. ein unmittelbar auf die Werbung folgendes „Zurückmelden“ des Moderators im Programm eignet sich als Trennmittel, soweit unmittelbar von Beginn an jeder Zweifel über den Wiederbeginn des Programms ausgeschlossen ist.

Eine laufende Kennzeichnung von Werbung in Form eines Inserts (z.B. Schriftzug „Werbung“) ist kein geeignetes Trennmittel.

Ein Trennmittel, das selbst Werbung beinhaltet, ist ebenfalls nicht als Werbetrenner geeignet.

V.1.0. (02.10.2017)