FAQ - Kommerzielle Kommunikation

02.02. Wie ist Werbung zu trennen?

Werbung muss durch

  • optische (gilt nur für Fernsehen) oder
  • akustische (Radio und Fernsehen) oder
  • räumliche Mittel (gilt nur für Fernsehen)

eindeutig von anderen Sendungs- und Programmteilen getrennt sein.

Zu trennen ist die gesamte vom durchschnittlichen Seher/Hörer als Einheit wahrgenommene Werbung – eine „passagenweise“ Trennung werblicher Aussagen ist damit unzulässig (so ist z.B. die anfangs „neutrale“ Darstellung einer Veranstaltung mit abschließender Nennung von Preis, Kategorien, und Bezugsquellen der Tickets gesamthaft als Werbung zu trennen).

Für Abrufdienste gibt es kein Trennungsgebot.

§ 43 Abs. 2 AMD-G
§ 14 Abs. 1 ORF-G
§ 19 Abs. 3 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)