FAQ - Kommerzielle Kommunikation

01.32. Begleitmaterialien

Unter Begleitmaterialien sind jene Produkte zu verstehen, die speziell dazu bestimmt sind, die volle und interaktive Nutzung der betreffenden Programme zu ermöglichen. Beispiele wären Zeitschriften oder CDs, die sich auf Inhalte von Sendungen beziehen oder in denen Sendungsinhalte vorangekündigt bzw. zum „Nachlesen“ oder „Nachhören“ angeboten und sendungsbegleitende oder ‑ergänzende Informationen bereitgestellt werden.

Hinweise des Rundfunk- bzw. Hörfunkveranstalters auf Begleitmaterialien, die direkt von diesen Sendungen abgeleitet sind, sind nicht in die jeweils höchstzulässige Werbedauer miteinzurechnen.

§ 45 Abs. 2 Z 1 AMD-G
§ 14 Abs. 6 Z 1 ORF-G
§ 19 Abs. 1 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)