FAQ - Kommerzielle Kommunikation

01.31. Gewinnspiel

Ein Gewinnspiel kann in mehreren Formen Teil von kommerzieller Kommunikation sein:

  • Wird ein Markenprodukt gegen Entgelt im Rahmen eines Gewinnspiels präsentiert, liegt eine Produktplatzierung vor.
  • Wird ein Markenprodukt mit einem Wert über 1.000,- € kostenlos für ein Gewinnspiel bereitgestellt, liegt eine „unechte Produktplatzierung“ (Produktionshilfe zur Sendungsabwicklung) vor.
  • Wird ein Markenprodukt von unbedeutendem Wert kostenlos zur Verfügung gestellt, liegt eine Produktionshilfe von unbedeutendem Wert vor.
  • Wird ein nicht als Marke erkennbares Produkt ausgespielt, liegt Sponsoring vor.
  • Ist das Gewinnspiel selbst Hauptinhalt der Sendung und erfolgt eine telefonische Teilnahme (Call-In-Sendung), liegt Teleshopping vor.

Im Hörfunk ist grundsätzlich von Sponsoring auszugehen (siehe Frage 01.18).

V.1.0. (02.10.2017)