FAQ - Kommerzielle Kommunikation
Frage: | 01.30. (Kostenloser) Spendenaufruf zu wohltätigen Zwecken |
Antwort: | Spendenaufrufe sind, sofern sie kostenlos sind und zu wohltätigen Zwecken (etwa bei Vorliegen einer Begünstigung der Organisation nach EStG bzw. BAO) erfolgen, nicht in die höchstzulässige Dauer von Werbung im Fernsehen und im Hörfunk miteinzurechnen. Beispiele wären etwa Hilfsaktionen für Opfer von Naturkatastrophen, Beratungsstellen für Hilfsbedürftige (z.B. Drogensüchtige), o.Ä. § 45 Abs. 2 Z 3 AMD-G V.1.0. (02.10.2017)
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