FAQ - Kommerzielle Kommunikation

01.28. Beitrag im Dienst der Öffentlichkeit

Ein Beitrag im Dienst der Öffentlichkeit beinhaltet Informationen, die öffentlichen Anliegen dienen. Beispiele sind etwa Informationen zur Verkehrssicherheit, zur Gesundheit oder zum Umweltschutz etc. Solche Beiträge sind nicht in die höchstzulässige Dauer von Werbung miteinzurechnen; als kommerzielle Kommunikation unterliegen sie allgemein dem Erkennbarkeitsgrundsatz (im ORF-G ist zusätzlich eine Trennung vorgesehen).

Diese Beiträge sind von ideeller Werbung, z.B. für Tierschutzvereine oder Umweltorganisationen, abzugrenzen.

§ 45 Abs. 2 Z 2 AMD-G
§ 14 Abs. 9 ORF-G
§ 19 Abs. 1 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)