FAQ - Kommerzielle Kommunikation

01.22. Als was ist ein sogenannter „PR-Beitrag“ einzuordnen?

Ein „PR-Beitrag“, beispielsweise die Ausstrahlung eines Imagefilms für ein Unternehmen mit werblich gestalteten Elementen, ist üblicherweise als Werbung zu qualifizieren und hat demzufolge den Anforderungen an Werbung zu genügen.

V.1.0. (02.10.2017)