FAQ - Kommerzielle Kommunikation

01.21. Wie weit darf Sponsoring gehen?

Sponsoring darf nur soweit gehen, dass der Inhalt, und bei Fernsehprogrammen der Programmplatz der Sendung, mit Sponsoring keinesfalls so beeinflusst werden, dass die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit des Mediendiensteanbieters beeinträchtigt wird. So ist etwa eine Themenplatzierung durch den Auftraggeber oder ein „Auftragswerk“ verboten.

Gesponserte Sendungen dürfen nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen auffordern, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen.

§ 37 AMD-G
§ 17 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)