FAQ - Kommerzielle Kommunikation

01.19. Was ist Sponsoring?

Sponsoring ist als mittelbare „Imageförderung“ die bloße Unterstützung durch einen Beitrag zur Finanzierung der Sendung entweder durch eine Geldleistung oder eine sonstige Gegenleistung. Eine solche Gegenleistung kann etwa in der Bereitstellung von Ausstattungsgegenständen oder von Experten für eine Sendung liegen. Auch die Bereitstellung von scheinbaren „Produktionshilfen“, die jedoch nicht als Marke erkennbar sind (z.B. neutrale Moderatorenbekleidung), erfüllt den Tatbestand des Sponsorings.

Öffentliche bzw. private Unternehmen oder natürliche Personen,

  • die nicht in der Produktion von Hörfunk- und Fernsehsendungen oder im Bereich der audiovisuellen Mediendienste tätig sind
  • leisten einen Beitrag zur Finanzierung von Fernseh-, Hörfunksendungen, audiovisuellen Mediendiensten oder Sendungen
  • mit dem Ziel, den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild, die Tätigkeiten oder Leistungen des Unternehmens/der Person zu fördern.

Nicht als Sponsoring gilt daher die Mitfinanzierung einer Sendung durch Förderungen einer öffentlichen Stelle mit einem entsprechenden Auftrag, wie etwa die bei der RTR-GmbH eingerichteten Fonds zur Förderung des privaten und des nichtkommerziellen Rundfunks.

Als Unternehmen gelten auch Interessenvertretungen, die Sendungen im Auftrag ihrer Mitglieder unterstützen, wie z.B. Apothekerkammer, Tourismusverbände, Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer.

§ 2 Z 32 AMD-G
§ 1a Z 11 ORF-G
§ 19 Abs. 5 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)