Auszahlungen

Wir ersuchen Sie, Auszahlungen nur dann abzurufen, wenn tatsächlich alle für eine Auszahlung erforderlichen Nachweise erbracht werden können bzw. Unterlagen vorhanden sind. Beachten Sie bitte, dass Auszahlungen u.a. nur dann erfolgen können, wenn der Abruf der jeweiligen Teilzahlung firmenmäßig unterfertigt ist. Es ist keine Rechnung zu stellen!

Herstellungsförderung

Die zuerkannten Förderungsmittel werden nach In-Kraft-Treten des Vertrages in der Regel in drei Teilbeträgen ausgezahlt:

  • Erste Teilzahlung (3/6 des Förderungsbetrages) nach Inkrafttreten des Förderungsvertrags

  • Zweite Teilzahlung (2/6 des Förderungsbetrages) nach Drehbeginn und Vorlage eines Dreh-, Termin- und Motivplans, der Stab- und Besetzungsliste sowie der letzten Drehbuchfassung. Der Förderungsnehmer ist verpflichtet, in Folge regelmäßig die Tagesdispositionen und -berichte zu übermitteln und das Drehende bekannt zu geben.

  • Dritte Teilzahlung (1/6 des Förderungsbetrages) nach Fertigstellung des Fernsehprojekts und Vorlage der Abnahmebestätigung(en) des(r) mitfinanzierenden Fernsehveranstalter(s) sowie einer DVD des fertig gestellten Projekts und einen datierten Endkostenstand (falls Koproduzenten beteiligt sind, firmenmäßig von allen gegengezeichnet) mit ausgewiesenen Aufwendungen in Österreich.

Verwertungsförderung

Die Auszahlung der Verwertungsförderung erfolgt erst nach Nachweis der angefallenen Kosten und Erfüllung der Bedingungen des Fördervertrages. Dem Auszahlungsabruf Verwertung sind Rechnungen und Zahlungsbelege der angefallenen Kosten beizulegen. Sollte der Abruf der Verwertungsförderung nicht innerhalb von 6 Monaten ab Antragstellung beim FERNSEHFONDS AUSTRIA eingelangt sein, gilt der Antrag auf Verwertungsförderung als zurückgezogen.

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