Antragsunterlagen für den FERNSEHFONDS AUSTRIA
Die Antragstellung für den FERNSEHFONDS AUSTRIA erfolgt ausschließlich über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular. Die RTR-Benutzerkennung und die elektronische Signatur sind Voraussetzung für die Online-Antragstellung.
Benutzerkennung
Die Benutzerkennung für den Zugriff auf die geschützten Seiten von eRTR kann unter fernsehfonds@rtr.at mit Angabe von Firmenwortlaut, Adresse und Ansprechperson mit E-Mail Adresse angefordert werden.
Bis zum Antragstermin benötigen alle Antragsteller eine Benutzerkennung.
Elektronische Signatur
Damit ein Antrag rechtskräftige Gültigkeit erlangt, muss dieser durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) (lt. Firmenbuch bzw. Vereinsregister) mittels elektronischer Signatur gezeichnet werden.
Die elektronische Signatur kann wie folgt besorgt werden:
1. über Finanzonline bzw. bei jedem Finanzamt
2. bei der Post (Handysignatur)
3. bei einer Registrierungsstelle
Der Einstieg zu den Online-Formularen erfolgt über die eRTR-Webschnittstelle.
Datenschutzerklärung
Nähere Informationen zur Datenschutzerklärung – Informationspflichten iSd Art 13 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Herstellungsförderung
Beachten Sie, dass gem. Pkt. 3.5. der Richtlinien für ein Projekt maximal dreimal ein Antrag auf Gewährung einer Förderung gestellt werden kann. Anträge, die wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen werden mussten, zählen mit.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Anteil der Finanzierung, der von dritter Seite erbracht wird, mit verbindlichen Zusagen nachgewiesen werden. Eine Einreichung ist grundsätzlich erst ab einer gesicherten Finanzierung von mind. 50 % der Gesamtherstellungskosten empfehlenswert!
Die Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA sehen in Pkt. 4.1. vor, dass sich ein oder mehrere Fernsehveranstalter an der Finanzierung des Projekts mit mindestens 30 % an den Gesamtherstellungskosten beteiligen müssen. Dieser Nachweis muss im Antrag erbracht werden.
Achten Sie darauf, Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beizulegen (vgl. Pkt. 10.2. der Richtlinien). Dazu zählen neben den Finanzierungsbestätigungen der beteiligten Fernsehveranstalter (mit der Höhe der Beteiligung in Euro) auch jede Finanzierungszusage weiterer Partner (Förderstellen, Sponsoren etc.) sowie Koproduktions-verträge, Nachweis der Verfilmungsrechte und sonstige Beilagen.
Verwertungsförderung
Ein Antrag für eine Verwertungsförderung kann jederzeit eingebracht werden. Fixierte Antragstermine für die Verwertungsförderung gibt es nicht. Ein Antrag auf Verwertungsförderung ist nur im Rahmen der verfügbaren Mittel und bei aufrechter Förderungszusage für eine Herstellungsförderung möglich. Erlischt nachträglich die bereits gewährte Förderungszusage, so gilt dies auch für die Verwertungsförderung.
Die angefallenen Kosten dürfen nicht schon in den Herstellungskosten enthalten sein.
Die Förderung einer Präsentation des Projektes bei internationalen Filmfestivals ist nur gemäß Festivalliste möglich.
Kontakt: fernsehfonds@rtr.at
Sie haben die Möglichkeit sich zu subskribieren, um über Änderungen informiert zu werden. Verwenden Sie hierzu bitte unser Formular zum Informationsservice.