Aktuelles aus dem Bereich FERNSEHFONDS AUSTRIA
Erhöhte Förderung
Der FERNSEHFONDS AUSTRIA weist darauf hin, dass in Zukunft die Kriterien für eine erhöhte Förderung aufgrund des Ausnahmecharakters der Bestimmung (vgl. 7.1 RL 2018) noch restriktiver als bisher ausgelegt werden. Aus Gründen der Planungssicherheit sollte daher grundsätzlich mit der im Regelfall zu gewährenden Förderung in Höhe von 20 % der Gesamtherstellungskosten kalkuliert werden.
Nähere Informationen zur erhöhten Förderung stehen Ihnen auf unserer Website unter https://www.rtr.at/de/ffat/ErhoehteFoerderung zur Verfügung.