Betreiberwechsel Festnetz
Ich möchte meinen Betreiber wechseln – wie gehe ich sinnvoll vor?
Wir haben für Sie alle Informationen zusammengestellt, mit denen Sie den Betreiberwechsel optimal gestalten können.
Folgende wichtige Bereiche sind zu beachten:
Kündigung des bestehenden Vertrages – wie und wann kündige ich richtig?
Die richtige Form der Kündigung
Bei der Kündigung eines Vertrages ist es wichtig, die richtige Form (z.B. Schriftlichkeit) und den richtigen Zeitpunkt der Kündigung zu wählen. Fast alle Vertragsbedingungen sehen eine „Schriftform“ für Ihre Kündigung vor. Faktisch bedeutet dies Ihre Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Die sicherste Form der Kündigung ist noch immer ein Brief, der von Ihnen unterschrieben und eingeschrieben an den Betreiber versendet wird. Daneben ist es möglich, mittels einer ausreichenden elektronischen Unterschrift (einer „qualifizierten elektronischen Signatur“) ein elektronisches Dokument zu unterzeichnen. Auch eine Übermittlung der unterschriebenen Kündigung per Fax oder der eingescannten Kündigung per E-Mail sollte möglich sein. Verwenden Sie aber nur E-Mail- oder Faxadressen der Betreiber, die diese noch verwenden. Sonst besteht das Risiko, dass Ihre Kündigung nicht ankommt und daher auch nicht bearbeitet werden kann. Viele Betreiber bieten auch Webformulare an, über die Sie Ihre eingescannte Kündigung hochladen können.
Wichtig: Heben Sie sich alle Bestätigungen (Einschreibzettel, Faxbestätigungen etc.) auf.
Fast alle Betreiber schicken ihren Kundinnen und Kunden eine Kündigungsbestätigung. Sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen keine Kündigungsbestätigung erhalten, erkundigen Sie sich beim Betreiber, ob dieser Ihre Kündigung erhalten hat.
Formulieren Sie den Inhalt der Kündigung deutlich und leserlich. Nur so kann der Betreiber erkennen, welcher Vertrag beendet werden soll. Vor allem wenn Sie mehrere Verträge bei einem Betreiber haben, ist das wichtig. Ansonsten kommt es vielleicht zur Kündigung eines falschen Vertrages. Folgende Inhalte sind jedenfalls in Ihrer Kündigung anzuführen:
- Name,
- Anschrift,
- Vertrags-/Kundennummer,
- Telefonnummer (bei einem Telefonvertrag).
Wir haben für Sie ein Musterschreiben für die Kündigung vorbereitet: siehe Download am Ende der Seite.
Der richtige Zeitpunkt der Kündigung
Meist wird es sinnvoll sein, möglichst rasch zu kündigen. So können Sie den überschneidenden Zeitraum zwischen neuem und bestehendem Vertrag kurz halten. Meistens beträgt die Kündigungsfrist bei Verbrauchern ein Monat. Für Neuverträge mit Verbrauchern ab dem 26. Februar 2016 gilt explizit: Die Kündigung muss spätestens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat zum darauffolgenden Monatsletzten wirksam werden. Nach der Judikatur wird auch bei älteren Verträgen eine längere Kündigungsfrist für Verbraucher nicht zulässig sein.
Manchmal sind auch „Kündigungstermine“ vereinbart. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung nur an bestimmten Tagen wirksam werden kann. Ein Beispiel: In Ihrem Vertrag wurde eine einmonatige Kündigungsfrist zum jeweils Monatsletzten vereinbart. Dann müssen Sie zumindest ein Monate vorher kündigen. Die Kündigung wird trotzdem erst zum jeweiligen Monatsletzten wirksam. Würden Sie daher z.B. am 2. März kündigen, wäre das Vertragsende am 30. April. Das wären somit fast zwei Monate nach der Kündigungserklärung.
Was ist eine Mindestvertragsdauer?
Mindestvertragsdauer heißt, dass Sie einen Vertrag für einen Mindestzeitraum abgeschlossen haben. Kündigungen sind dann erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich. Nehmen wir z.B. eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten. Eine Kündigung kann von Ihnen daher frühestens nach 24 Monaten wirksam werden. Aber auch bei einer Mindestvertragsdauer sind vereinbarte Kündigungsfristen und Kündigungstermine zu beachten.
Tipp: Kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt!
Wie man sieht, ist die Berechnung des tatsächlichen Vertragsendes durchaus kompliziert. Verwenden Sie daher einfach die Formulierung: „Ich kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Kontrollieren Sie aber die Kündigungsbestätigung. Das darin genannte Vertragsende sollte plausibel sein. Wenn Sie Zweifel haben, rechnen Sie genau nach. Sie können sich die Berechnung auch vom Betreiber erklären lassen.
Sonderfall: Ihr Kündigungsrecht, wenn der Betreiber zu Ihrem Nachteil den Vertrag ändert
Ihr Betreiber hat das Recht, die Verträge zu ändern. Dies kann sowohl Vertragsklauseln (z.B. Kündigungsfristen) betreffen als auch die Höhe der Entgelte. Nähere Informationen zu diesem Änderungsrecht und Ihrem damit verbundenen Sonderkündigungsrecht finden Sie bei unseren Informationen zu Verträgen (Link am Ende der Seite). In einem solchen Fall erhalten Sie von Ihrem Betreiber eine Information über die bevorstehende Vertragsänderung. Darin ist auch ein Hinweis auf ein kostenloses Kündigungsrecht enthalten. Sollte das der Fall sein, entfallen für einen kurzen Zeitraum sowohl Mindestvertragsdauern als auch die vertragliche Kündigungsfristen.
Abschluss des neuen Vertrages – was soll ich beachten?
Die wichtigste Regel beim Vertragsabschluss: Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie das Kleingedruckte!
Beachten Sie:
- Für den Abschluss eines Telefon-/Internetvertrages müssen Sie nichts unterschreiben. Es genügt daher z.B. eine am Telefon geschlossene mündliche Vereinbarung.
- Es gibt auch kein allgemeines Rücktrittsrecht. Bis auf wenige Ausnahmen ist man daher an den Vertrag gebunden. Daher gilt: „Augen auf– Kauf ist Kauf“.
Sie können über drei verschiedene Wege einen Vertrag abschließen:
- im Shop bzw. einer Vertriebsstelle des Betreibers,
- über das Internet,
- über das Telefon.
Für welche der drei Varianten Sie sich entscheiden, hängt von Ihren Vorlieben ab. Nicht alle Betreiber bieten alle Vertriebswege an.
Die Vertragsunterlagen – worauf kommt es an?
Die Betreiber verwenden standardisierte Vertragsbedingungen. Das sind vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preistabellen. Auch auf den Anmeldeunterlagen stehen oft wichtige Klauseln. Die gesamten Vertragsunterlagen können viele Seiten Text umfassen. Realistischer Weise nimmt sich kaum jemand Zeit, wirklich alles zu lesen. Das ist aber auch nicht weiter problematisch, weil die österreichische Rechtsordnung besonders benachteiligende Klauseln verbietet.
Was sollten Sie beachten:
- Lesen Sie das Anmeldeformblatt oder die entsprechende Seite im Internet genau durch. Hier sollte das von Ihnen gewählte Produkt erklärt sein.
- Achten Sie auch auf mögliche „Zusatzpakete“ und deren Inhalt. Ist Ihnen etwas unklar, lassen Sie es sich erklären.
- Schließen Sie den Vertrag erst ab, wenn Ihnen sämtliche Punkte klar sind.
- Heben Sie sich alle Vertragsunterlagen gut auf.
Achtung bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen:
- Wenn Sie den Vertrag telefonisch abschließen, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. In diesem wird der mündlich geschlossene Vertrag nochmals festgehalten.
- Kontrollieren Sie genau, ob die Bestätigung und das Besprochene übereinstimmen.
- Telefonisch geschlossene Verträge führen eher zu Problemen, da es zu Missverständnissen kommen kann.
Wann kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Bei telefonisch oder über das Internet abgeschlossenen Verträgen besteht ein eingeschränktes Rücktrittsrecht. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Link am Ende der Seite).
Ist unklar, ob ein Produkt am gewünschten Standort funktioniert, sollten Sie ein Rücktrittsrecht vereinbaren. Vor allem bei mobilen Internetzugängen kann das wichtig sein. Fragen Sie beim Betreiber nach, ob es eine „Zeit zum Testen“ gibt. Sie können sich dann von der Qualität des Anschlusses überzeugen. Wichtig ist es, eine solche Vereinbarung schwarz auf weiß zu haben. Können Sie die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts nicht beweisen, sind Sie an den Vertrag gebunden.
Wie kann ich meine Telefonnummer mitnehmen?
Sie können Ihre Festnetznummer zu einem anderen Betreiber mitnehmen.
Dies ist meist nur möglich, wenn die Rufnummernmitnahme beim Vertragsabschluss mit dem neuen Betreiber vereinbart wird. Die Kündigung des alten Vertrages erfolgt bereits mit dem Formular, mit dem Sie den neuen Betreiber zur Rufnummernmitnahme beauftragen. In diesem befindet sich auch ein Bereich, mit dem Sie den neuen Betreiber beauftragen, für Sie den alten Vertrag zu kündigen.
Die Portierung dauert ca. fünf Werktage. Der Betreiber darf für die Rufnummernmitnahme ein Entgelt verrechnen. In der Praxis kostet die Rufnummernmitnahme zwischen 20,- Euro bis max. 30,- Euro.
Achtung: Die Rufnummernmitnahme von Festnetznummern ist nur innerhalb desselben Vorwahlbereichs möglich.
Sie können z.B. ihre Rufnummer mitnehmen, wenn Sie innerhalb von Wien umziehen, jedoch nicht, wenn Sie von Wien nach Niederösterreich übersiedeln.
Achtung: Wenn sie Kunde bei A1 Telekom sind und gleichzeitig über einen alternativen Anbieter telefonieren. Nur die Kunden von A1 Telekom können „Verbindungsnetzbetrieb“ (Vorauswahl eines alternativen Betreibers) nutzen. Wechseln Sie daher mit Ihrer „Telefonleitung“ zu einem neuen Betreiber, funktioniert Verbindungsnetzbetrieb nicht mehr. Alle Verbindungen werden daher ausschließlich vom neuen Betreiber verrechnet.
Achtung: Wenn Sie derzeit einen Vertrag über einen Verbindungsnetzbetreiber haben, müssen Sie diesen gesondert kündigen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie an den Verbindungsnetzbetreiber auch Grundentgelte zahlen müssen.
Unter diesen Links finden Sie nähere Informationen zu den Themen:
Informationen zum Rücktrittsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.