Wie komme ich zu einem Breitbandanschluss?

Internetanschlüsse sind immer wichtiger für die Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben.

Diese Abhängigkeit von einem Internetzugang wird dann deutlich, wenn man zwar einen solchen herstellen lassen will, dies aber zu vertretbaren Kosten nicht möglich ist. Es findet sich dann einfach kein Betreiber, der zur Herstellung eines Anschlusses bereit ist. Auch wenn der Versorgungsgrad mit möglichen Internetzugängen über Festnetz oder Mobilnetz als volkswirtschaftlich außerordentlich erfolgreich betrachtet werden kann, ist dies nicht befriedigend für denjenigen, der zur verbleibenden „Restmenge“ der Unter- oder Unversorgten zählt. Die Frage der Wirtschaftlichkeit, in dünn besiedelten Gebieten zu hohen Kosten Kabel zu verlegen und/oder Sendeanlagen zu errichten, wird aber immer bleiben.

In Österreich sind eine Reihe von Initiativen vorhanden, um „weiße Flecken“ zu bearbeiten und die Qualität der Internetanschlüsse zu verbessern. Die Regulierungsbehörde leistet hier auf vielen Ebenen einen Beitrag. Der in Österreich, dem traditionellen Mobilfunkland, bevorstehende bzw. beginnende Ausbau der neuesten Mobilfunkgeneration 5G wird die Versorgung weiter verbessern. So sind z.B. für die 2020 anstehende 5G-Auktion Versorgungsauflagen für bestimmte Gemeinden und ein Bonussystem für jene Betreiber vorgesehen, die für bestimmte unterversorgte Gebiete eine Mindestversorgung gewährleisten. Aber schon bei vorangegangenen Frequenzauktionen wurde durch die Auferlegung von Mindestversorgungspflichten dem Gedanken, „Breitband in die Fläche“ zu bringen, erfolgreich Rechnung getragen.

Weitere Aktivitäten der Regulierungsbehörde in diesem Zusammenhang sind z.B.

  • eine aktive Politikberatung
  • eine Regulierung, die den Fokus auf nachhaltigen Breitbandausbau zu günstigen Preisen setzt
  • Aktivitäten zur Reduzierung der Kosten für den Breitbandausbau, z.B. durch die Ermöglichung von Leitungs-, Mitverlegungs- und Mitbenutzungsrechten und der Informationsbereitstellung durch Infrastrukturdatenbanken (Vergleiche etwa die Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten)
  • das Anbieten von Tools zur Überprüfung der vorhandenen Qualität von Internetzugängen. Die dabei von den Nutzerinnen und Nutzern generierten Daten bieten wertvolle Informationen zur Breitbandversorgung an bestimmten Standorten.

Die Regulierungsbehörde arbeitet mit anderen Initiativen in Österreich eng zusammen. Auf Bundes- und auch auf Landesebene wird vor allem durch Förderungen der Breitbandausbau vorangetrieben.

Wie steht es aber mit den individuellen Rechten und Handlungsmöglichkeiten, wenn Sie keinen oder keinen ausreichend schnellen Internetanschluss bekommen? Nachstehend werden die verschiedenen Aspekte in diesem Zusammenhang erörtert.

Das österreichische Telekommunikationsrecht kennt aktuell zwei wesentliche Rechte: Den Kontrahierungszwang für Betreiber und den Universaldienst.

  1. Kontrahierungszwang
    Der Kontrahierungszwang besagt, dass grundsätzlich alle Betreiber zu den Konditionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über einen Internetzugang abschließen müssen. Grundlose Ablehnungen eines Vertragsabschlusses sind daher nicht zulässig. Ein typischer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannter Ablehnungsgrund ist allerdings die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Anschlussherstellung bzw. die mangelnde Netzverfügbarkeit am gewünschten Standort. Der Kontrahierungszwang gewährleistet daher vor allem eine Gleichbehandlung aller Nutzerinnen und Nutzer. Er bringt aber wenig bis gar nichts, wenn an Ihrem gewünschten Standort kein Netz verfügbar ist.
     
  2. Universaldienst
    Der Gesetzgeber hat aber erkannt, dass eine Basisversorgung für alle zu erschwinglichen Preisen essentiell ist. Für diesen Fall gibt es den sogenannten Universaldienst.

    Hinweis: Neben dem Internetzugang umfasst der Universaldienst noch andere Services. Nähere Informationen finden Sie in dieser FAQ.

    Sie haben daher ein Anrecht auf einen Internetzugang, unabhängig von Wohn- oder Geschäftsort. Der Internetzugang kann entweder über ein mobiles oder festes Netz hergestellt werden. Sie haben jedoch kein Wahlrecht auf eine bestimmte Anschlussart oder einen bestimmten Betreiber. Es ist daher ausreichend, wenn auch nur ein Betreiber entweder einen mobilen oder festen Internetzugang anbietet. Sollte der Universaldienst mobil erbracht werden, haben Sie allerdings einen Anspruch auf eine Indoorversorgung (Die Indoorversorgung kann z.B. auch durch WLAN-Router sichergestellt werden, die über Außenantennen mit einem mobilen Netz verbunden sind.). Indoorversorgung bedeutet aber nicht, dass in jedem einzelnen Raum eine Nutzung möglich sein muss. Ein typischer Nutzungsort, z.B. im Vor- oder Wohnzimmer ist ausreichend. Auch hier genügt es, wenn Ihnen ein Betreiber eine solche Indoorversorgung anbieten kann oder ein Festnetzanschluss herstellbar ist.

    Universaldienst bedeutet aber nicht ein Anrecht auf superschnelles Internet. Der Anschluss muss lediglich einen ausreichenden Zugang zum Internet gewährleisten. Das Gesetz spricht hier von einem „funktionalen” Internetzugang. Dieser wird nach derzeitiger Auslegung Breitband mit geringeren Bandbreiten (etwa in der Größenordnung von 2 Mbit/s) umfassen. Eine gesicherte Rechtsprechung zur Frage, welche Bandbreite „funktional“ im Sinne des Gesetzes ist, gibt es nicht. Sowohl die Herstellung als auch der Betrieb des Anschlusses muss „erschwinglich“ sein. Umfasst sind daher Herstellungskosten, Grundentgelte und Verbindungsentgelte.

    Wenn Ihnen kein einziger Betreiber einen Internetanschluss (mobil oder fest) zu erschwinglichen Kosten anbietet, der dem Universaldienst entspricht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Empfehlenswert ist es, in einem ersten Schritt die Schlichtungsstelle zu kontaktieren, da im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens oft rasch und einfach Lösungen gefunden werden können. Im behördlichen Weg würde dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die Aufgabe zukommen, mittels Bescheid die Versorgung einer betroffenen Nutzerin oder eines Nutzers sicherzustellen.

    Der Universaldienst stellt somit zwar eine Versorgung mit Internet für alle sicher, superschnelles Internet gewährleistet er jedoch nicht.

Wenn man jedoch hochqualitatives Internet benötigt – wie kann man dabei vorgehen?

Aus dem zuvor Ausgeführten ist klar abzuleiten: Ein Recht auf die Versorgung mit schnellem Internet gibt es nicht. Die Regulierungsbehörde ist auch nicht befugt, einem Betreiber die individuelle Internetversorgung einer Nutzerin bzw. eines Nutzers aufzuerlegen. Abgesehen von bestimmten allgemeinen Versorgungsauflagen obliegt es den Betreibern selbst zu entscheiden, ob und wie das Netz erweitert wird. Faktisch sind Sie somit in bestimmtem Maße davon abhängig, dass Sie einen Betreiber finden, der die gewünschte Versorgung sicherstellt.

Sie können jedoch verschiedene Schritte setzen, die eine Anschlussherstellung wahrscheinlicher machen bzw. beschleunigen:

  1. Prüfung, ob nicht vielleicht doch ein Betreiber eine Versorgung anbietet.
    Die Praxis hat gezeigt, dass oft irrtümlich von einer nicht bestehenden Breitbandversorgung ausgegangen wird. Nachstehende Quellen sind bei der Recherche hilfreich:
    a. Der Breitbandatlas des Bundes (www.breitbandatlas.info) liefert Informationen zur Breitbandversorgung für jeden Standort in Österreich.
    b. Die Karte mit den Messergebnissen des RTR-Netztests ermöglicht es, für alle Standorte in Österreich Messergebnisse einzusehen. Finden Sie in der Nähe des gewünschten Standortes ein gutes Messergebnis eines Betreibers, ist das ein Hinweis auf eine entsprechende Versorgung.
    c. Sie sollten die Standortabfragen auf den Webseiten der Betreiber nutzen. Es muss Ihnen aber bewusst sein, dass es sich bei diesen Standortabfragen immer nur um Prognosen handelt. Es kann vorkommen, dass sich im Zuge der Anschlussherstellung die Unmöglichkeit einer Anschlussherstellung herausstellt.
    d. In Österreich gibt es drei große Mobilfunknetze. Stellt sich ein Netz als geeignet heraus, hilft bei der Produktwahl die Übersicht der Betreiber im Mobilfunknetz. Dieser Aufstellung kann entnommen werden, welches Netz hinter welchem Produkt steht.
    e. Nachbarn oder die Gemeinde können oftmals Auskünfte geben.
  2. Finden Sie nach ausführlicher Recherche unmittelbar kein geeignetes Angebot, stellt sich weiters die Frage, welchen Beitrag man als einzelne Person leisten kann, damit ein Netzausbau erfolgt.
    a. Die Gemeinde ist erste Ansprechpartnerin, da bei dieser Informationen über vielleicht schon bevorstehende Netzausbaupläne einzelner Betreiber oft am ehesten verfügbar sind. Gemeinden können sogar als Infrastrukturanbieter aktiv werden und Fördermittel für einen Glasfaserausbau beantragen, wenn private Infrastrukturbetreiber dies nicht wollen. Man kann aber weder Unternehmen noch Gemeinden dazu zwingen, Förderungen zu beantragen und derartige Projekte zu finanzieren.
    b. Der zuvor genannte Breitbandatlas kann wieder hilfreich sein, weil die geförderten Ausbaugebiete, in denen mittelfristig mit einem Ausbau zu rechnen ist, eingezeichnet sind.
    c. Der Breitbandausbau wird sowohl auf Bundesebene als auch Landesebene gefördert. Wichtige Ansprechpartner für Sie sind dabei:
    • Das Breitbandbüro: Dabei handelt es sich um eine Koordinations- und Servicestelle für Gemeinden, Bundesländer und Betreiber, die dazu beiträgt, den Breitbandausbau in Österreich voranzutreiben.
    • Auf der Ebene der Bundesländer unterstützen die Breitbandkoordinatoren den Breitbandausbau.

Sind Sie auf einen Netzausbau angewiesen, ist es daher wichtig, Informationen zu sammeln und Interesse zu bekunden. Oft kann es auch hilfreich sein, wenn Sie sich mit mehreren Personen (z.B. in der Nachbarschaft) zusammenschließen. Denn für einen Betreiber ist es wirtschaftlich attraktiver, wenn mit einer Investition ein größerer Kundenkreis gewonnen werden kann.