FAQ - Konsumentenschutz

Habe ich ein Recht auf einen Telefonanschluss und Internetzugang?

Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger hat einen Anspruch auf ein Mindestangebot an Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen in ganz Österreich. Welches Angebot Ihnen zur Verfügung stehen muss, wird durch den so genannten „Universaldienst“ festgelegt.

Der Universaldienst umfasst folgende Dienste:

  • Zugang zum öffentlichen Sprachtelefondienst. Dieser Anschluss muss für den Betrieb eines Faxgerätes und für einen Zugang zum Internet geeignet sein, wobei der Internet-Zugang „funktional“ sein muss.
  • Auskunftsdienst über die Rufnummern der Teilnehmer aller Betreiber
  • Erstellung eines betreiberübergreifenden Teilnehmerverzeichnisses (Telefonbuch)
  • flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen (Telefonzellen)

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Wie komme ich zu einem Breitbandanschluss?"