Erstanmeldung

Information für Telekommunikations- und Postdiensteanbieter, die zur Anzeige gemäß TKG 2003 (Allgemeingenehmigung) bzw. zur Anzeige gemäß PMG verpflichtet sind

Unter den folgenden Links können Sie die Erstanmeldung vornehmen (Eingabe der Firmendaten), um die Zugangsdaten zur Nutzung des eGovernment-Portals (Schreibweise) zu erhalten.

Bitte wählen Sie die für sie relevante Kategorie:

Information für Rechtsträger, die zu Bekanntgaben nach dem Medientransparenzgesetz verpflichtet sind

Eine Erstanmeldung ist nicht notwendig! Rechtsträger, die den Bekanntgabepflichten unterliegen, erhalten die Zugangsdaten mittels Rückscheinbrief. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie unter Bekanntgabepflichten nach MedKF-TG.

Informationen für Veranstalter von anzeigepflichtigen audiovisuellen Mediendiensten und Kabelhörfunk

Für die Anzeige der Veranstaltung von anzeigepflichtigen Fernsehprogrammen (Kabelfernsehen, Web-TV), Abrufdiensten und Kabelhörfunk sowie die entsprechenden Aktualisierungen können Sie, soweit Sie noch nicht über einen eRTR-Zugang verfügen, unter folgendem Link eine Erstanmeldung durchführen:

Informationen für Bewerber einer Förderung aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an fernsehfonds@rtr.at

Informationen für Bewerber um eine außerordentliche Förderung für Medieninhaber von Wochen-, Regionalzeitungen, Zeitschriften sowie Onlinezeitungen und -zeitschriften im Jahr 2020

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an ppf2020@rtr.at