Anzeigen – Was muss ich tun?
Was zeige ich an?
Die Anzeige eines Mediendienstes muss zunächst allgemeine Angaben über Sie enthalten:
- Name, Adresse bzw. Postfach, Kopie eines Lichtbildausweises
- Betreiben Sie den Dienst als Firma? Dann ist ein Nachweis übe die Eigentumsverhältnisse vorzulegen (inkl. Vereinsregister-/Firmenbuchauszug).
Ist jemand an Ihrem Unternehmen beteiligt? Wenn ja, wer?
Dann müssen Sie Ihren Dienst beschreiben:
- Welche Art von Videos stellen Sie bereit? (z.B. Musikclips, Dokus etc.)
- Wie oft haben Sie vor, ein neues Video auf dem Channel hochzuladen? (z.B. etwa einmal wöchentlich kommt ein neues Video hinzu).
Oder verwenden Sie den Channel als Archiv? - Produzieren Sie alle Videos selbst oder kaufen Sie auch einzelne Videos zu?
Wie hoch ist der Anteil an eigenen Produktionen? - Wo findet man Ihre Videos? (z.B. eigene Webseite, YouTube, Facebook, Vimeo, etc)? Ist der Dienst verschlüsselt oder gibt es etwa eine Paywall?
Wo & wann zeige ich an?
Ein Abrufdienst ist spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit, also vor dem Upload des ersten Videos, bei der Medienbehöde (KommAustria) anzuzeigen. Sie haben folgende Möglichkeiten, uns Ihre Daten zu übermitteln:
elektronisch | oder per E-Mail | oder schriftlich bzw. persönlich |
Weportal: eRTR | rtr@rtr.at | KommAustria / RTR, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien |