Informationen für Netzbetreiber
Seit dem In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) unterliegen auch Kommunikationsnetze und -dienste zur Verbreitung von Rundfunk und Rundfunkzusatzdiensten der Regulierung durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Informationen zur neuen Anzeigepflicht nach § 15 TKG 2003 finden Sie im Bereich "Allgemeingenehmigung".
Mit Wirkung vom 21.02.2012 haben gemäß § 25 Abs. 1 TKG 2003 sämtliche Betreiber von Rundfunknetzen und Betreiber, soweit sie die Übertragung von Rundfunksignalen besorgen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erlassen sowie die dafür vorgesehenen Entgeltbestimmungen (EB) festzulegen.