Gleichbehandlungskonzept (gemäß IX.2 PRRF Richtlinien)
Das Gleichbehandlungskonzept ist ein an die jeweilige Unternehmensgröße angepasstes innerbetriebliches Maßnahmenpaket. Das Konzept muss der Belegschaft bekannt gemacht worden und von der Unternehmensleitung (z.B. Geschäftsführung) und Belegschaftsvertretung (z.B. Gleichbehandlungsbeauftragte/r oder Betriebsrat) unterzeichnet worden sein.
Als Erstnachweis gilt das beschriebene unterzeichnete Konzept mit dem in Kraft-treten-Datum. Sobald das Konzept ein Jahr in Kraft ist, ist auch ein jährlicher Umsetzungsbericht zu übermitteln.