Online-Anträge des Privatrundfunkfonds
Die Antragstellung für den Privatrundfunkfonds erfolgt ausschließlich über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular. Die RTR-Benutzerkennung und die elektronische Signatur sind Voraussetzung für die Online-Antragstellung.
Benutzerkennung
Die Benutzerkennung für den Zugriff auf die geschützten Seiten von eRTR kann auf der Seite "eRTR" angefordert werden.
Bis zum Antragstermin benötigen alle Antragsteller eine Benutzerkennung.
Elektronische Signatur
Damit ein Antrag rechtskräftige Gültigkeit erlangt, muss dieser durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) (lt. Firmenbuch bzw. Vereinsregister) mittels elektronischer Signatur gezeichnet werden.
Die elektronische Signatur kann wie folgt besorgt werden:
1. über Finanzonline bzw. bei jedem Finanzamt
2. bei der Post (Handysignatur)
3. bei einer Registrierungsstelle
Der Einstieg zu den Online-Formularen erfolgt über die eRTR-Webschnittstelle.
Hier finden Sie die geltenden Richtlinien für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Gewährung von Förderungen.