EU-Netzneutralitäts-Verordnung
Im November 2015 wurden erstmals einheitliche Regelungen für die gesamte EU in Form einer Verordnung (sogenannte Telecom-Single-Market-Verordnung, kurz "TSM", siehe Downloads) erlassen. Diese Bestimmungen sind seit 30. April 2016 anwendbar.
Mit Art. 50 der BEREC-VO (Verordnung (EU) 2018/1971) wurde die Verordnung in "Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG und der Verordnung (EU) Nr. 531/2012" umbenannt. Gemäß der Verordnung hat BEREC Leitlinien erstellt.
Am 30. April 2019 hat die Europäische Kommission einen Bericht zur Umsetzung der Netzneutralitätsverordnung veröffentlicht.