FAQ - Nummerierung

Ich erhalte SMS mit der Aufforderung, bei einer 09xxer-Nummer anzurufen. Wer steckt dahinter, wer betreibt diese Rufnummer? Was kann ich gegen diese SMS unternehmen?

Gemäß § 24 Abs. 3 TKG 2003 hat die RTR-GmbH ein Verzeichnis der Mehrwertdienste-Anbieter zu führen. Die entsprechende Abfragemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link: Rufnummernabfrage und Verzeichnis der Mehrwertdiensteanbieter

Unverlangt zugesandte SMS können einen Verstoß gegen § 107 TKG 2003 darstellen, der mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 Euro bedroht ist.

Zuständig für die Verwaltungsstrafbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes ist das Fernmeldebüro. Sie können sich mit einer Anzeige an das Fernmeldebüro wenden.

Ausführliche Informationen zur Rechtslage betreffend unerbetene SMS und zu den Voraussetzungen, unter denen SMS seit 20.08.2003 in zulässiger Weise für Werbezwecke versandt werden können (vgl. § 107 Abs. 3 und 4 TKG 2003), enthält ein von der RTR-GmbH veröffentlichtes Informationsblatt. Dieses können Sie unter untenstehendem Link downloaden.

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