Verordnung der RTR-GmbH über die Einmeldung von Daten an die Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten – ZIS-EinmeldeV
Gemäß § 13a Abs 7 TKG 2003, BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 6/2016, hat die RTR-GmbH mit Verordnung die näheren Bestimmungen über die Modalitäten, insbesondere über Art, Umfang, Struktur und Datenformat der ihr nach § 13a Abs 2 bis 5 TKG 2003 zugänglich zu machenden Informationen festzulegen.
Die ZIS-EinmeldeV wurde am 06.05.2016 gemäß § 135 Abs 2 TKG 2003 im Bundesgesetzblatt, BGBl II Nr 103/2016, kundgemacht und ist mit Ablauf dieses Tages in Kraft getreten.
Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die ZIS-EinmeldeV samt Erläuterungen wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.