ZIS-V 2019
Verordnung der RTR-GmbH über die Einmeldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2019
Gemäß § 13a Abs 7 TKG 2003 hat die RTR-GmbH mit Verordnung die näheren Bestimmungen über die Modalitäten, insbesondere über Art, Umfang, Struktur und Datenformat der ihr zugänglich zu machenden Informationen und über die Abfrage dieser Daten sowie die Einsichtnahme in diese Daten festzulegen.
Die ZIS-V 2019 wurde am 21.02.2019 gemäß § 135 Abs 2 TKG 2003 im Bundesgesetzblatt, BGBl II Nr 50/2019, kundgemacht und ist mit Ablauf dieses Tages in Kraft getreten.
Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die ZIS-V 2019 samt Erläuterungen wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.