Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019)

Verordnung der RTR-GmbH, mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Antennentragemasten und Leitungsrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019)


Gemäß § 5 Abs 8 TKG 2003 hat die RTR-GmbH mit Verordnung für die der Wertminderung von Liegenschaften oder Objekten entsprechenden Abgeltungen nach Abs. 5 und Abs. 7 getrennt nach Infrastrukturtypen sowie nach Art und Lage der in Anspruch genommenen Liegenschaft oder des in Anspruch genommenen Objekts durch Verordnung Richtsätze festzulegen. 

Die WR-V 2019 wurde am 24.10.2019 gemäß § 135 Abs 2 TKG 2003 im Bundesgesetzblatt, BGBl II Nr 310/2019, kundgemacht und ist mit Ablauf dieses Tages in Kraft getreten.

Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die WR-V 2019 samt Erläuterungen wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.
 

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