Telekom-Richtsatzverordnung 2009 (TRV 2009)

Telekom-Richtsatzverordnung 2009 (TRV 2009) samt erläuternden Bemerkungen

Am 23.07.2009 tritt die Telekom-Richtsatzverordnung 2009 (TRV 2009) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), BGBl. II Nr. 238/2009, in Kraft. Die Verordnung legt gemäß § 7 TKG 2003 den bundesweit einheitlichen Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber für jene Angebote oder Nachfragen, die ab In-Kraft-Treten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden, mit EUR 2,30 pro Kabellaufmeter fest.

Die Verordnung samt Erläuterungen wird gemäß § 135 Abs 2 TKG 2003 ab 23. Juli 2009 in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00, Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr, zur Einsichtnahme aufgelegt 

Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Telekom-Richtsatzverordnung 2009 wird daher nachfolgend samt den Erläuterungen zum Download bereitgestellt. 

Parallel dazu wurde auch die Rundfunk-Richtsatzverordnung 2009 der KommAustria erlassen.

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