Spezielle Kommunikationsparameter Verordnung 2012 (SKP-V 2012) samt erläuternden Bemerkungen

Gemäß § 65 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003 idgF (TKG 2003) hat die Regulierungsbehörde Kommunikationsparameter zu verwalten bzw. zur Nutzung zuzuteilen. Da das Gesetz eine transparente, objektive und nachvollziehbare Vergabe festlegt, werden die gesetzlichen Bestimmungen durch diese Verordnung konkretisiert. Gemäß § 63 Abs 1 TKG 2003 kann der Plan für Kommunikationsparameter aus Teilplänen bestehen. Diese Verordnung ist ein Teilplan im Sinne des § 63 Abs 1 TKG 2003.

Mit 30.06.2012 tritt die spezielle Kommunikationsparameter Verordnung 2012 - SKP-V 2012 (samt den erläuternden Bemerkungen) gemäß § 135 Abs 2 TKG 2003 in Kraft.

Die erläuternden Bemerkungen stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

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