Nummernübertragungsverordnung 2012
§ 23 Abs 3 des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) BGBl I 70/2003 idF BGBl I 102/2011 sieht eine Verordnungsermächtigung zugunsten der RTR-GmbH im Bereich der Übertragung von Nummern zwischen Mobilfunknetzen vor. Die Zuständigkeit für die Nummernübertragungsverordnung (NÜV) ist aufgrund der 7. Novelle des TKG 2003 (BGBl I 102/2011) vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf die RTR-GmbH übergegangen. Da die bestehende Nummernübertragungsverordnung, BGBl II Nr 513/2003 am 01.03.2012 außer Kraft tritt, wurde von der RTR-GmbH die grundsätzliche Notwendigkeit gesehen, eine neue Nummernübertragungsverordnung spätestens am 01.03.2012 zu erlassen.
Ziel der neuen Nummernübertragungsverordnung 2012 (NÜV 2012) ist eine inhaltliche Überarbeitung der bestehenden Verordnung im Sinne regelungsökonomischer sowie sich seit Erlassung der bestehenden Verordnung ergebenden praxisrelevanter Erwägungen.
Die Nummernübertragungsverordnung 2012 wurde am 24.02.2012 gemäß § 133 Abs 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003, BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 102/2011, im Bundesgesetzblatt (BGBl II Nr 48/2012) kundgemacht und tritt am 01.03.2012 in Kraft.
Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 idF 2011 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die NÜV 2012 samt erläuternden Bemerkungen wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.