Keine exklusive Differenzierung
Prinzip 7: Keine exklusive Differenzierung
Eine bevorzugte Behandlung von Diensten soll nur dann zulässig sein, wenn diese nicht exklusiv angeboten wird, d.h. keine exklusiven Verträge auf Vorleistungsebene oder ausschließliche Bevorzugung eigener Dienste. Ausgenommen sind Fälle, bei denen die Entscheidung über die Differenzierung weitgehend beim Endkunden liegt. Dies trifft in der Regel auf Dienste wie IPTV oder VoB (so genannte „Specialised Services“), die vom selben ISP, nicht aber über das öffentliche Internet erbracht werden, zu.
Durch eine exklusive Differenzierung werden sowohl Endkunden als auch CAPs in ihren Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt. Generell ergeben sich bei einer Differenzierung Nachteile für nicht bevorzugt behandelte CAPs, was zu einer Erhöhung der Marktzutrittsbarrieren und langfristig zu einer Reduktion von CAPs führen kann. Dieser Effekt wird durch eine exklusive Differenzierung noch verstärkt.