Abweichungen nur mit ausreichender Begründung
Prinzip 2: Abweichungen nur mit ausreichender Begründung
Jede Abweichung von der Netzneutralität sollte ausreichend begründet sein. Sind die verfolgten Ziele auch mit Maßnahmen erreichbar, die in Einklang mit der Netzneutralität stehen, ist diesen Maßnahmen der Vorzug zu geben.
Während der große Erfolg des Internets in seiner gegenwärtigen Form unbestritten ist, können die Effekte von Abweichungen von der Netzneutralität meist nur mit Ungewissheit vorausgesagt werden. Häufig gibt es potenziell sowohl positive als auch negative Effekte, die sowohl kurz- als auch langfristig wirken und nur schwer gegeneinander abgewogen werden können. Manche Abweichungen von der Netzneutralität können negative Auswirkungen haben, die auch langfristig irreversibel sind. Daher bedarf es für Abweichungen von der Netzneutralität einer besonderen Rechtfertigung.