Überprüfung der KORE 2016

Am 15.5.2017 hat die Telekom-Control-Kommission ein Verfahren zur Überprüfung des Kostenrechnungssystems, welches A1 Telekom Austria AG für das Jahr 2016 eingesetzt hat, eingeleitet. Mit Beschluss vom 30.10.2017 wurde festgestellt, dass die Überprüfung der in den Verfahren M 1.3/12, M 1.4/12, M 1.1/12, M 1.2/12, M 1.5/12, M 1.8/12 und M 7/06 gemäß §§ 40, 42 Abs 3 und 43 Abs 4 TKG 2003  auferlegten Verpflichtung zur Führung einer getrennten Buchführung sowie zur Einrichtung und Führung eines bestimmten Kostenrechnungssystems bzw. einer bestimmten Kostenrechnungsmethode ergeben hat, dass die Buchführung sowie das Kostenrechnungssystem bzw. die -methode von A1 Telekom Austria AG für das Jahr 2016 im Einklang mit den diesbezüglich auferlegten spezifischen Verpflichtungen stehen.


Der Beschluss steht zum Download bereit.

 

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