Novelle der TKMVO 2003 samt erläuternden Bemerkungen - "Breitbandmarktdefinitionsverordnung"

Novelle der Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 samt erläuternden Bemerkungen

Am 2.5.2005 tritt die 8. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die 1. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die der sektorspezifischen ex-ante Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte für den Telekommunikationssektor festgelegt werden (Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 – TKMVO 2003), geändert wird, in Kraft.

Die Verordnung wird gemäß § 135 Abs. 2 TKG 2003 ab 29.4.2005 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.

Ferner wird die Verordnung gemäß § 2 der Verordnung des Bundeskanzlers über die Verlautbarung von Verordnungen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) im Bundesgesetzblatt II (BGBl II Nr. 38/2005) im Bundesgesetzblatt II per 29.4.2005 kundgemacht.

Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Novelle der TKMVO 2003 wird daher nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.

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