Zulässigkeit eines Scrolling Programm Service Name (RDS-PS-Signal)

Bei der KommAustria wurden mehrfach Anfragen zur Möglichkeit der mehrzeiligen Ausstrahlung des Programmnamens im RDS-Signal (Scrolling Program Service Name) gestellt. Seitens der Regulierungsbehörde wird dazu in Absprache mit den Fernmeldebehörden Folgendes festgehalten:

Die Aussendungen der RDS-Zusatzinformationen werden in der

Spezifikation des Radio-Daten-Systems (RDS) für den UKW-Tonrundfunk
ÖVE/ÖNORM EN 62106 (bis Dezember 2001 EN 50067)

geregelt. Die Verpflichtung zur Einhaltung der darin festgelegten Bestimmungen für die Hörfunkveranstalter ergibt sich aus der Erwähnung dieser Norm in Zeile "Technische Bedingungen" des technischen Anlageblattes zur fernmelderechtlichen Betriebsbewilligung.

In Kapitel 4.12 dieser Norm ist der angesprochene PS-Code (Name des Programms) erläutert. Diese Passage lautet auszugsweise:
"Hier handelt es sich um einen Text von nicht mehr als acht ... alphanumerischen Zeichen, der in RDS-Empfängern angezeigt wird, um Hörer darüber zu informieren, welches Programm von der Station, auf die der Empfänger eingestellt ist, gesendet wird. ... Der Name des Programms ... darf nicht für aufeinanderfolgende Informationen benutzt werden."

Diese Regelung soll unterbinden, dass zur Identifizierung des Programms unbrauchbare Angaben angezeigt werden, indem der PS-Code als Radiotext missbraucht wird – ein ebenfalls von der Norm vorgesehenes Feature, welches aber leider nur von wenigen Autoempfängern unterstützt wird und daher geringe Popularität genießt.

Abweichend von dieser Bestimmung hat sich jedoch in Österreich (nicht in Deutschland!) eingebürgert, dass - wenn die acht möglichen Zeichen für eine angemessene Programmnamen-Darstellung nicht ausreichen, dieser beworbene Name zwei, maximal dreizeilig alternierend ausgesendet wird.

Es ist daher festzuhalten, dass auf die Aussendung von mehr als acht Zeilen kein Rechtsanspruch besteht und dass ein Tolerieren dieser Übertretung durch die Fernmeldebehörde davon abhängen wird, ob sie von allen Marktteilnehmern in diszipliniertem Ausmaß betrieben wird.