Angezeigt – Was heißt das jetzt?

Folgende Pflichten müssen Sie beachten, wenn Sie einen Abrufdienst anbieten: 

Aktualisierungspflicht

Sie müssen Ihre Daten einmal pro Jahr bei der KommAustria aktualisieren (z.B. neue Kontaktperson, Erweiterung des Angebots).
Wenn sich nichts geändert hat, müssen Sie uns darüber informieren, dass die Daten unverändert geblieben sind (Leermeldung).

Aufzeichnungspflicht

Sie müssen Aufzeichnungen von allen Bestandteilen Ihres Dienstes herstellen und mindestens 10 Wochen aufbewahren. Diese Aufzeichnungen müssen eine vollständige und originalgetreue Wiedergabe ermöglichen (etwa mit Hilfe von Protokollen des Content-Management-Systems bzw. Serverprotokollen oder Logfiles). 

Kennzeichnungspflicht

Sie müssen auf Ihrem Abrufdienst ein Impressum angeben.

Als Mediendiensteanbieter haben Sie dafür zu sorgen, dass im Rahmen des audiovisuellen Mediendienstes folgende Angaben ständig leicht auffindbar sind:

  • Ihr Name und Anschrift bzw. Postfach
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Die Kommunikationsbehörde Austria als zuständige Regulierungsbehörde 

Hinweis: Falls Sie nicht Ihre private Anschrift oder Telefonnummer offenlegen möchten, sind diese jedenfalls der Behörde verpflichtend bekanntzugeben. Im Impressum kann ein Postfach angegeben werden.

Finanzierungsbeitrag 

Der Finanzierungsbeitrag soll sicherstellen, dass die Regulierungsaufgaben wahrgenommen werden können und so ein Fair Play unter den Anbietern gewährleistet wird. Der Beitrag wird anteilig von allen Anbietern geleistet und jährlich neu berechnet.
Beispiel 2017: Erst ab einem Jahresumsatz von 51.071 Euro im Jahr war ein Beitrag von mind.  262 Euro zu leisten. Darunter war kein Beitrag zu leisten. 

Kommerzielle Kommunikation

Werbevorschriften bei Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung müssen eingehalten werden.
Mehr Information dazu im AMD-G

Förderung europäischer Werke

Sie müssen europäische Werke in angemessenem Rahmen in Ihrem Angebot fördern.
Als EU-Bürger/in oder wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat, gelten Inhalte aus Eigenproduktionen in der Regel automatisch als „europäisch“.

Menschenwürde, Jugendschutz, Barrierefreiheit etc.
  • Sie müssen die Menschenwürde und die Grundrechte anderer achten.
  • Sie dürfen nicht zu Hass auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung und Nationalität aufrufen.
  • Sie sollen Ihren Dienst schrittweise auch für Hör- und Sehbehinderte barrierefrei zugänglich machen.
  • Sie müssen sicherstellen, dass jugendgefährdende Inhalte nicht von Minderjährigen wahrgenommen werden können.
Alles erledigt?

Zusätzlich und selbst wenn Sie keinen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf bereitstellen, können andere Rechtsvorschriften einschlägig sein. Zum Beispiel: Strafrecht, Medienrecht, E-Commerce Gesetz, Konsumentenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmensrecht, Gewerberecht, Urheberrecht.