Muss ich mein Video-Angebot anzeigen?

Wenn ALLE der folgenden sechs Kriterien auf Sie bzw. Ihr Video-Angebot zutreffen, dann JA:  

  1. Vorliegen einer Dienstleistung 
    Eine Dienstleistung ist eine Leistung, die in der Regel gegen ein Entgelt erbracht wird. Auch werbliche Aussagen im Video können dafür sprechen, dass es sich um eine Dienstleistung handelt. 
  2. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei mir.
    Ich entscheide, welche Videos ich hochlade
  3. Mein Video-Angebot ist eigenständig.
    Das Video-Angebot steht im Vordergrund und ist nicht nur Ergänzung, z.B. zu einem Textangebot. Auch Unterseiten von Webseiten können „eigenständig“ sein.
  4. Meine Inhalte sind fernsehähnlich.
    Darunter fallen Formate, die es auch im Fernsehen gibt oder die diesen ähnlich sind, zum Beispiel Dokus, Interviews, Gaming, Musikvideos, Sport, Werbung.
    Die Inhalte sind redaktionell gestaltet und technisch professionell umgesetzt. (Eine Information darüber, welche Formate als fernsehähnlich gelten, finden Sie im Download: YouTube-Kategorien)
  5. Ich biete die Inhalte im Internet an.
  6. Die Videos können von allen angesehen werden.
    Die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden, wann sie welches Angebot nutzen (On Demand). Eine Verschlüsselung der Inhalte schadet nicht.

 

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Angebot den Kriterien entspricht, können Sie dies bei der KommAustria prüfen lassen. 

Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rechtsabteilung Medien gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +43 1 58058-0  oder über unser Kontaktformular.