LIWEST Kabelmedien GmbH - Nicht ausschließlich Begünstigende Änderung der EB und LB "Schlaue Fiber-Kati+"

BetreibernameLIWEST Kabelmedien GmbH
TitelNicht ausschließlich Begünstigende Änderung der EB und LB "Schlaue Fiber-Kati+"
BeschreibungDie LIWEST Kabelmedien GmbH hat nachfolgend dargestellte, nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Vertragsbedingungen für bestimmte Bestandskunden nach § 25 TKG 2003 angezeigt. Bestandskunden mit Verträgen über das Produkt „Schlaue Fiber-Kati+“ werden auf das Produkt „Schlaue Kati streamt“ umgestellt. Ab 01.02.2020 sollen daher folgende Änderungen in Kraft treten: * Erhöhung des monatlichen Entgelts von EUR 42,90 auf EUR 46,90, zzgl unveränderter Servicepauschale iHv EUR 1,75; * „Gutschrift iHv EUR 4,- in der gesamten Mindestvertragsdauer Ihres Vertrages“; * Es gelten die aktuellen AGB FERNSEHEN und Internet u/o Telefonie der LIWEST. Die Information über die anstehenden einseitigen, nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen werden in geeigneter Form kundgemacht. Die betroffenen Teilnehmer werden von den Betreibern nach § 25 Abs 3 TKG 2003 iVm der Mitteilungsverordnung (MitV) umfassend, zeitgerecht und individuell informiert werden.
GZKOA 6.400/19-063
Anzeigedatum28.11.2019