Beschreibung | Gemäß § 25 Abs. 2 TKG 2003 angezeigte EB und LB. Enthalten ist eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung für die FIT-Produkte:
Für alle bis zum 06.05.2015 bestehenden Verträge (basierend auf diesen oder älteren
Entgeltbestimmungen/Leistungsbeschreibungen) über FIT wird ab 01.01.2016 ein um € 0,95/Monat höheres Entgelt verrechnet.
Für alle bis zum 06.05.2015 bestehenden Verträge (basierend auf diesen oder älteren
Entgeltbestimmungen/Leistungsbeschreibungen über Super FIT, Super FIT Family und Top FIT wird ab 01.01.2016 ein um € 1,95/Monat höheres Entgelt verrechnet. |