Möglichkeit zur Antragstellung für die Erteilung einer bundesweiten Zulassung

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.010/08-001

Bekanntmachung der Möglichkeit zur Antragstellung für die Erteilung einer bundesweiten Zulassung gemäß § 28b Abs. 1 Privatradiogesetz

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) macht gemäß § 28b Abs. 1  des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 169/2004, bekannt, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, im Zeitraum von 20.10.2008 bis 30.04.2009 einen Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk (bundesweite Zulassung) zu stellen. Zu diesem Zweck können Inhaber bestehender Zulassungen zur Veranstaltung von terrestrischem Hörfunk, wenn der Zulassungsinhaber seit mindestens zwei Jahren seinen Sendebetrieb ausgeübt hat, diese an eine Kapitalgesellschaft übertragen. Voraussetzung für die Erteilung einer bundesweiten Zulassung an eine solche Kapitalgesellschaft ist insbesondere, dass sich aus der Summe der Versorgungsgebiete jener Zulassungen, für die eine Übertragung erklärt wurde, ein Versorgungsgebiet ergibt, das mindestens 60 vH der österreichischen Bevölkerung umfasst.

Anträge auf Erteilung einer bundesweiten Zulassung sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl zu versehen und haben innerhalb des oben bezeichneten Zeitraumes bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) einzulangen. Die erforderlichen Antragsunterlagen ergeben sich insbesondere aus den §§ 28b, 28c und 28d PrR-G.

Wien, am 10. Oktober 2008

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

 

Mag. Michael Ogris
Behördenleiter

 

(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 16.10.2008 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der Website bekanntgemacht.)

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