FAQ – Abrufdienste / Social Media Channels

Die nachfolgenden Informationen sollen ausgewählte und häufige Fragestellungen aus dem Bereich der Abrufdienste in einer für die Praxis, insbesondere für private Mediendiensteanbieter, leicht verständlichen Form beantworten.

Die Darstellung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und deckt auch nicht jede praktische Fallkonstellation ab.

Rechtlich verbindlich sind daher ausschließlich der Gesetzestext sowie die einschlägige Rechtsprechung.

Am Ende jeder Information ist die Fassung durch einen Versionshinweis – z.B. „V.1.0. (02.07.2018)“ – gekennzeichnet, anhand dessen allfällige spätere Änderungen nachvollziehbar sind.

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