Durchführungsrechtsakte
Die eIDAS-VO wird in Durchführungsrechtsakten konkretisiert. Diese beziehen sich teilweise auf Vertrauensdienste, teilweise auf andere Gegenstände. Bezüglich der Vertrauensdienste sind folgende Durchführungsrechtsakte relevant:
In der Durchführungsverordnung (EU) 2015/806 wird die Spezifikation für die Form eines visuellen EU-Vertrauenssiegels für qualifizierte Vertrauensdienste festgelegt.
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1505 werden die Formate für Vertrauenslisten spezifiziert, in denen Informationen über VDA und die von ihnen erbrachten Vertrauensdienste von der zuständigen Stelle jedes Mitgliedstaats bereitgestellt werden.
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1506 werden Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener Siegel festgelegt, die von öffentlichen Stellen anerkannt werden.
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/650 werden Normen für die Sicherheitsbewertung qualifizierter Signatur- und Siegelerstellungseinheiten festgelegt.