Telekom-Control-Kommission

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) ist in Österreich seit 1997 für die Regulierung des Telekom-Marktes zuständig. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien Regulierungsinstitution sind im Telekommunikationsgesetz 2003 genau festgelegt. Sie ist gemäß § 116 TKG 2003 bei der RTR-GmbH angesiedelt. Die Geschäftsführung der TKK obliegt der RTR-GmbH.

Der TKK obliegt gemäß § 12 SVG die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen der eIDAS-VO. Bei der Durchführung dieser Aufsicht bedient sich die Telekom-Control-Kommission der RTR-GmbH.

Die Aufsichtsstelle hat insbesondere die Tätigkeit der Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zu beaufsichtigen und die organisatorische Aufsicht über Bestätigungsstellen auszuüben.

Die konkreten Anforderungen an VDA, die der Aufsicht unterliegen, sind im Kapitel Informationen für VDA näher erläutert.

Weitere Informationen zur aufsichtsbehördlichen Tätigkeit finden Sie bei den Veröffentlichungen der Aufsichtsstelle und in den jährlich zu veröffentlichenden Kommunikationsberichten. Nähere Angaben über die Organisation und die Aufgaben der TKK und der RTR-GmbH finden Sie im Kapitel Über uns.