Signaturrichtlinie

Hinweis: Die Signaturrichtlinie ist mit Ablauf des 30.06.2016 außer Kraft getreten. Seither sind die eIDAS-VO und die auf deren Grundlage erlassenen Rechtsakte anzuwenden.

Am 19.01.2000 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 12) die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen („Signaturrichtlinie“) veröffentlicht. Die Richtlinie musste in allen Mitgliedstaaten bis zum 19.07.2001 umgesetzt werden. Das österreichische Signaturgesetz entsprach bereits der Richtlinie.

Die Richtlinie steht in allen EU-Amtssprachen zum Download bereit.

Für weitere Informationen siehe auch die Entscheidungen der Kommission betreffend Mindestkriterien für Bestätigungsstellen und betreffend allgemein anerkannte Normen.