Tragfähigkeit von Roam like at home
Wenn ein Anbieter Roam like at home (also Roaming zu nationalen Konditionen) nicht wirtschaftlich anbieten kann, hat dieser die Möglichkeit, bei der Regulierungsbehörde zu beantragen, dass er weiterhin einen Aufschlag auf den nationalen Preis für Roaming verrechnen darf. Die Regulierungsbehörde hat anhand vorgegebener Kriterien zu prüfen, ob so ein Aufschlag gerechtfertig ist. Der Aufschlag darf nur so hoch sein, dass der Anbieter seine Kosten decken kann und ist von der Regulierungsbehörde zu genehmigen.
Folgenden Anbietern wurde die Verrechnung von Aufschlägen zum nationalen Preis durch die Telekom-Control-Kommission befristet genehmigt: