Multiband-Auktion 800/900/1800 MHz (2013) - Mitteilung der TKK zu National Roaming
Aus gegebenem Anlass erfolgt folgende Mitteilung der Telekom-Control-Kommission (TKK) zur Thematik National Roaming insbesondere im Hinblick auf die im September 2013 stattfindende Multiband-Auktion (800 MHz, 900 MHz und 1800 MHz):
Im Juli 2012 wurde öffentlich bekanntgegeben, dass die T-Mobile Austria GmbH und die Hutchison 3G Austria GmbH den operativen Betrieb einer zwischen ihnen geschlossenen National Roaming Vereinbarung aufgenommen haben. Im August wurde der TKK von den involvierten Vertragsparteien der diesbezügliche endgültige Vertrag übermittelt. Die damalige Überprüfung der Vereinbarung ergab, dass diese aus wettbewerbsrechtlicher Sicht insbesondere dann problematisch wäre, wenn die Fusion Orange/H3G genehmigt würde und folglich nur mehr drei Betreiber am Markt tätig wären. Die entsprechende Genehmigung ist mittlerweile (unter Auflagen) erfolgt.
Aus Sicht der TKK ist National Roaming insbesondere dann problematisch, wenn es sich nicht nur um eine „Zusatzleistung“ handelt, die dann bezogen wird, wenn in bestimmten Gebieten die Versorgung temporär (noch) nicht vorhanden ist. National Roaming für längere Dauer und mit breitem „geografischen footprint“ ist im Hinblick auf das Positionspapier zum Thema „Infrastructure-Sharing“ (siehe Website der RTR-GmbH unter https://www.rtr.at/de/tk/TKKPosition2011) jedenfalls kritisch zu sehen. Im Positionspapier wird hierzu festgehalten: "Der Einsatz von National Roaming ist eher nur in dünn besiedelten Gebieten bzw als temporäres Übergangsszenario zu sehen". Eine über fünf Jahre hinausgehende National Roaming Vereinbarung ist aus Sicht der TKK nicht als temporäres Übergangsszenario einzuordnen. Grundsätzlich wäre jedoch die wettbewerbsrechtliche Vereinbarkeit letztlich durch die Institutionen des allgemeinen Wettbewerbsrechts zu prüfen.
Eine Erweiterung der abgeschlossenen National Roaming Vereinbarung auf andere Technologien, andere Frequenzbänder und andere bestehende Betreiber wäre umso mehr als problematisch einzustufen. Hinsichtlich der Versorgungsauflagen, welche in den bereits (unter https://www.rtr.at/de/tk/multibandauktion_AU) veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen zur Multiband-Auktion angeführt sind, ist festzuhalten, dass diese jedenfalls durch selbst betriebene Netze zu erfüllen sind, und somit eine Versorgung, welche beispielsweise mit Hilfe von National Roaming erbracht wird, bei einer allfälligen Überprüfung nicht zu berücksichtigen sein wird.
Im Hinblick auf die strengen Kollusionsbestimmungen im Rahmen des Vergabeverfahrens (siehe auch die Mitteilung der TKK unter https://www.rtr.at/de/tk/multibandauktion_hinweis) wird letztlich darauf hingewiesen, dass jeglicher die Auktion direkt oder indirekt betreffende Informationsaustausch zwischen potenziellen Teilnehmern an der Vergabe, als kollusives Verhalten angesehen wird.